Rechtsprechung
LG Landau/Pfalz, 25.06.2007 - 1 S 134/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Rechtsberatungsgesetz, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2007 - 1 S 134/06
Auch hierzu fehlt es - unbeschadet der Frage, ob ein solches Vor gehen dem Geschädigten grundsätzlich überhaupt zumutbar ist (dagegen offenbar BGH, Urteil v. 25, 10.2005, Az. VI ZR 9/05) - an jeglichem konkreten Vortrag der Beklagten, wie eine entsprechenden Vertragsgestaltung im Hinblick auf die konkreten Umstände des Falles hätte aussehen sollen, beispielsweise, wann dem Geschädigten, bekannt gewesen ist, wie lange die Reparatur seines beschädigten Fahrzeuges dauern würde, welche Tarife im Einzelnen dann günstiger gewesen wären etc,. - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2007 - 1 S 134/06
Es gibt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine grundsätzliche Verpflichtung des Geschädigten, für die Schädiger zur Schadensminderung in Vorleistung zu treten {vgl, etwa BGH, Urteil v. 1,9.04.2005, VI ZR 37/04). - BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.06.2007 - 1 S 134/06
Im Übrigen entspricht es auch höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass bei einer Formulierung der Sicherungsabtretung, wie sie im vorliegenden Fall such auf die Sicherungsabtretung vom 06-08.2005 zutrifft insbesondere aufgrund des vorformulierten Passus, wonach die abgetretenen Schadensersatzanspruche gegen den Schadenstifter oder dessen Haftpflichtversicherer nicht geltend gemacht werden, bevor die Zessionarin den Zedenten erfolglos zur Zahlung aufgefordert hat} grundsätzlich gerade nicht von einer Unwirksamkeit der Sicherungsabtretung wegen Verstoßen gegen das Rechtsberatungsgesetz auszugehen ist (BGH, Urteil v. 04.0*1.2006, Az. VI ZR 338/04).
- AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07
Mietwagen - Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km
IM vorliegenden Fall ist auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahre 2006 abzustellen, der die konkrete Situation, im betreffenden Postleitzahlenbereich im Hinblick auf die Umstände zum hierstreitgegenständlichen Vertrags Zeitpunkt im Jahre 2007 angemessener, weil zeitnäher widerspiegelt, als der frühere MIetpreisspiegel aus dem Jahre 2003 (vergleiche LG Landau vom 25.06.2007 - 1 S 134/06) und ein neuerer Mietpreisspiegel noch nicht vorgelegen hat.